Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/4/2024XXVIII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Niederösterreich fest, definiert die Vergütung nach Quadratmeter Nutzfläche, enthält Materialzuschläge, Sonderentgelte und Urlaubs‑ sowie Weihnachtszuschüsse und tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Mindestlohntarif gilt für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Niederösterreich, die nicht durch einen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
- Die Vergütung wird nach Quadratmeter Nutzfläche berechnet: 0,3637 € pro m² für Wohnungen und andere Räumlichkeiten; 0,6588 € pro m² für die Reinigung von Gehsteigen bei Glatteis.
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