Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/4/2024XXVIII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2025 einen neuen Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Niederösterreich fest, inklusive Pauschalbeträgen für Aufzüge, Gartenpflege, Heizungswartung und klar definierten Stundenlöhnen.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften in Niederösterreich beauftragt sind, sowohl für Hausbesitzer ohne Kollektivvertrag als auch für solche, die später einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft beitreten, solange kein Kollektivvertrag besteht.
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Beschäftigten einen monatlichen Pauschalbetrag von 127,71 €, der für jedes weitere Geschoss über sieben um 16,51 € steigt.
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