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Mindestlohntarif für Hausbetreuung im Burgenland Verordnung vom 12/4/2024
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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/4/2024XXVIII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften im Burgenland fest, inklusive Pauschalbeträgen für Aufzüge, Grünflächen, Heizungsanlagen und Hausarbeit sowie Zuschlägen für Sonderzeiten.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt räumlich für das Bundesland Burgenland und persönlich für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind.
  • Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die beauftragten Personen monatlich einen Pauschalbetrag von 149,19 €, plus 17,61 € für jedes weitere Geschoss über sieben.
Dokumente (PDFs)
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Kocher Martin, Mag. Dr.




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