<!--[-->Mindestlohntarif für Hausbesorger in Wien (ab 01.01.2025)<!--]-->
Mindestlohntarif für Hausbesorger in Wien (ab 01.01.2025) Verordnung vom 12/4/2024
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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/4/2024XXVIII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2025 einen einheitlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger in Wien fest, inklusive Grundentgelt pro Quadratmeter, Materialzuschlag und Sonderentgelten für Nacht‑/Sonnarbeitszeiten.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Wien und betrifft alle Hausbesorger, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen.
  • Das Grundentgelt beträgt 0,3621 € pro Quadratmeter Wohnfläche und ebenso für andere Räumlichkeiten.
Dokumente (PDFs)
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Kocher Martin, Mag. Dr.




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