Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/4/2024XXVIII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2025 einen einheitlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger in Wien fest, inklusive Grundentgelt pro Quadratmeter, Materialzuschlag und Sonderentgelten für Nacht‑/Sonnarbeitszeiten.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Wien und betrifft alle Hausbesorger, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen.
- Das Grundentgelt beträgt 0,3621 € pro Quadratmeter Wohnfläche und ebenso für andere Räumlichkeiten.
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