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Mindestlohntarif für Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften in Wien
Verordnung vom 04.12.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2025 verbindliche Mindestlöhne für Personen fest, die in Wien Häuser, Aufzüge, Freizeiteinrichtungen, Grünflächen und Heizungsanlagen betreuen und bedienen.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/4/2024XXVIII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2025 verbindliche Mindestlöhne für Personen fest, die in Wien Häuser, Aufzüge, Freizeiteinrichtungen, Grünflächen und Heizungsanlagen betreuen und bedienen.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Wien und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Gebäuden beauftragt sind, sofern ihr Arbeitgeber keinen gültigen Kollektivvertrag hat.
  • Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Beschäftigten monatlich 134,78 €, plus 9,67 € für jedes Stockwerk über dem siebten.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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