Mindestlohntarif für Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften in Wien Verordnung vom 12/4/2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/4/2024XXVIII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2025 verbindliche Mindestlöhne für Personen fest, die in Wien Häuser, Aufzüge, Freizeiteinrichtungen, Grünflächen und Heizungsanlagen betreuen und bedienen.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Wien und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Gebäuden beauftragt sind, sofern ihr Arbeitgeber keinen gültigen Kollektivvertrag hat.
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Beschäftigten monatlich 134,78 €, plus 9,67 € für jedes Stockwerk über dem siebten.
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