Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2025 einen flächendeckenden Mindestlohntarif für Hausbesorger in der Steiermark fest, inklusive Grundentgelt pro Quadratmeter, Zuschlägen für Holztreppenhäuser, Materialkosten‑Zuschlag und Sonderzahlungen für besondere Tätigkeiten.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/4/2024XXVIII
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2025 einen flächendeckenden Mindestlohntarif für Hausbesorger in der Steiermark fest, inklusive Grundentgelt pro Quadratmeter, Zuschlägen für Holztreppenhäuser, Materialkosten‑Zuschlag und Sonderzahlungen für besondere Tätigkeiten.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Steiermark und betrifft alle Hausbesorgerinnen und Hausbesorger, deren Arbeitsverhältnis nicht bereits durch einen Kollektivvertrag geregelt ist.
- Das Grundentgelt beträgt 0,3621 € pro Quadratmeter Nutzfläche – sowohl für Wohnungen als auch für andere Räumlichkeiten.
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