Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/4/2024XXVIII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2025 einen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Kärnten fest. Sie definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Materialzuschläge, Nachtzuschläge und zusätzliche Zahlungen für Sonderaufgaben. Der Tarif ersetzt die Regelung von 2023.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt ausschließlich für das Bundesland Kärnten und nur für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger, die nach dem Hausbesorgergesetz beschäftigt sind.
- Das Grundentgelt beträgt 0,3611 € pro Quadratmeter Wohn‑ bzw. Nutzfläche und 0,6562 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche.
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