<!--[-->Mindestlohntarif für Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften in Kärnten<!--]-->
Mindestlohntarif für Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften in Kärnten
Verordnung vom 04.12.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2025 verbindliche Mindestlöhne für Personen fest, die mit der Betreuung und Bedienung von Gebäuden, Aufzügen, Freizeiteinrichtungen, Grünflächen und Heizungsanlagen in Kärnten betraut sind.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/4/2024XXVIII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Wohnungspolitik
Gewerbeaufsicht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2025 verbindliche Mindestlöhne für Personen fest, die mit der Betreuung und Bedienung von Gebäuden, Aufzügen, Freizeiteinrichtungen, Grünflächen und Heizungsanlagen in Kärnten betraut sind.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt einen verbindlichen Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Kärnten fest.
  • Der Tarif gilt für Personen, die von Hausbesitzern beauftragt werden und nicht durch einen Kollektivvertrag abgedeckt sind – auch dann, wenn sie später einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft beitreten, solange kein Kollektivvertrag besteht.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Kocher Martin, Mag. Dr. © Parlamentsdirektion

Kocher Martin, Mag. Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.