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Mindestlohntarif für private Kinderbetreuungseinrichtungen
Verordnung vom 05.12.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Januar 2025 verbindliche Mindestlöhne und Zulagen für Beschäftigte in privaten Kindergärten, -kinderkrippen, -horten, bei Tagesmüttern und in selbst organisierten Kindergruppen fest.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/5/2024XXVIII
Bildung
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Kinderbetreuung
Öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Januar 2025 verbindliche Mindestlöhne und Zulagen für Beschäftigte in privaten Kindergärten, -kinderkrippen, -horten, bei Tagesmüttern und in selbst organisierten Kindergruppen fest.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in privaten Kindergärten, -kinderkrippen, -horten sowie für Tagesmütter/-väter und selbst organisierte Kindergruppen in ganz Österreich.
  • Für eine 40‑Stunden‑Woche werden Gehaltstabellen nach Berufsjahren definiert, beginnend bei 3 063 € im 1. und 2. Berufsjahr bis 4 232 € ab dem 31. Berufsjahr.
Dokumente (PDFs)
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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