Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/5/2024XXVIII
Bildung
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Kinderbetreuung
Öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Januar 2025 verbindliche Mindestlöhne und Zulagen für Beschäftigte in privaten Kindergärten, -kinderkrippen, -horten, bei Tagesmüttern und in selbst organisierten Kindergruppen fest.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in privaten Kindergärten, -kinderkrippen, -horten sowie für Tagesmütter/-väter und selbst organisierte Kindergruppen in ganz Österreich.
- Für eine 40‑Stunden‑Woche werden Gehaltstabellen nach Berufsjahren definiert, beginnend bei 3 063 € im 1. und 2. Berufsjahr bis 4 232 € ab dem 31. Berufsjahr.
Dokumente (PDFs)
