Telekommunikationsgebührenverordnung 2025 – Gebühren für Frequenznutzung und Funkdienste Verordnung vom 12/5/2024
Bundesministerium für Finanzen12/5/2024XXVIII
Finanzwesen
Infrastruktur
Verwaltungsrecht
Telekommunikation
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Gebühren Betreiber von Telekommunikationsdiensten für die Nutzung von Frequenzen, Funkanlagen und damit verbundenen Genehmigungen zu zahlen haben. Sie tritt am 14. Juli 2025 in Kraft.Schwerpunkte
- Alle Betreiber, die aufgrund des Telekommunikationsgesetzes eine Genehmigung erhalten, müssen die in der Verordnung festgelegten Gebühren zahlen, ausgenommen sind bestimmte Dienste nach § 36 Abs. 5 TKG 2021.
- Die Gebühren werden vier Wochen nach Erhalt einer Zahlungsaufforderung fällig und können quartalsweise (1. Jänner, 1. April, 1. Juli, 1. Oktober) bezahlt werden.
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