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CbCR‑Safe‑Harbour‑Verordnung 2024 – Qualifizierte länderbezogene Berichte Verordnung vom 12/5/2024
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Bundesministerium für Finanzen12/5/2024XXVIII
Finanzen
Steuerwesen
Unternehmensbesteuerung
Internationales Steuerrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wann ein länderbezogener Bericht als qualifiziert gilt und definiert die einheitliche Finanzberichterstattung für Unternehmen. Sie regelt zudem den Umgang mit hybriden Gestaltungen und der Erwerbsmethode bei Beteiligungserwerben.

Schwerpunkte

  • Ein länderbezogener Bericht gilt als qualifiziert, wenn er auf einer qualifizierten Finanzberichterstattung basiert.
  • Der länderbezogene Bericht muss die Vorgaben des Verrechnungspreisdokumentationsgesetzes für die oberste oder vertretende Muttergesellschaft erfüllen.
Dokumente (PDFs)
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Mayr Gunter, DDr.




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