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Altlastenbeurteilungsverordnung – Richtwerte und Zielwerte für Altlasten
Verordnung vom 06.12.2024

Zusammenfassung

Die Altlastenbeurteilungsverordnung legt einheitliche Richtwerte und Verfahren zur Bewertung von kontaminierten Altstandorten fest, definiert Risikoabschätzungen und Zielwerte für Sanierung, Sicherung oder Beobachtung. Sie tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie12/6/2024XXVIII
Umwelt

Zusammenfassung

Die Altlastenbeurteilungsverordnung legt einheitliche Richtwerte und Verfahren zur Bewertung von kontaminierten Altstandorten fest, definiert Risikoabschätzungen und Zielwerte für Sanierung, Sicherung oder Beobachtung. Sie tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt das Ziel fest, einheitliche Richtwerte und Kriterien für die Beurteilung von Altlasten sowie für Risikoabschätzung und Zielwerte von Sanierungsmaßnahmen zu schaffen.
  • Probenahme und Analyse von Bodenluft, Feststoffen und Grundwasser müssen nach dem Stand der Technik erfolgen; die zulässigen Methoden sind in Anhang 1 aufgelistet.
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