Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/10/2024XXVIII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2025 einen einheitlichen Mindestlohntarif für alle im Haushalt Beschäftigten in Österreich fest, differenziert nach Ausbildung, Berufsjahren und Tätigkeitsbereich.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle im Haushalt Beschäftigten, die nach dem Hausgehilfen‑ und Hausangestelltengesetz fallen.
- Die Lohnhöhe richtet sich nach Berufsjahren und Ausbildung: drei Stufen (a, b, c) mit steigenden Beträgen für mehr Erfahrung oder höhere Qualifikation.
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