Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/10/2024XXVIII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Mindestlohn von 551,10 € brutto pro Monat für Au‑Pair‑Kräfte fest, definiert Leistungen wie Unterkunft, Verpflegung, Kleidung, Sprachkurse und Weihnachtsbonus und gilt ab dem 1. Jänner 2025 für neue Verträge.Schwerpunkte
- Der Mindestlohn für Au‑Pairs beträgt 551,10 € brutto pro Monat bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 17 Stunden inklusive Bereitschaft.
- Wird keine Wohnung und Verpflegung gestellt, muss der Arbeitgeber die Sachbezüge in Geld umrechnen (30 % des Bewertungssatzes pro Kalendertag).
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