BRZ‑BMF‑Aufgabenübertragungsverordnung 2024 – IT‑Leistungen des BMF zentralisiert
Verordnung vom 11.12.2024Zusammenfassung
Die Verordnung überträgt der Bundesrechenzentrum GmbH die Entwicklung, Wartung und den Betrieb von IT‑Anwendungen und -Infrastruktur für das Bundesministerium für Finanzen, insbesondere für Förderkarten und Breitband‑Informationsdienste. Sie tritt rückwirkend zum 1. Jänner 2024 in Kraft.Bundesministerium für Finanzen12/11/2024XXVIII
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung überträgt der Bundesrechenzentrum GmbH die Entwicklung, Wartung und den Betrieb von IT‑Anwendungen und -Infrastruktur für das Bundesministerium für Finanzen, insbesondere für Förderkarten und Breitband‑Informationsdienste. Sie tritt rückwirkend zum 1. Jänner 2024 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Rechtsgrundlage für die Aufgabenübertragung ist § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes über die Bundesrechenzentrum GmbH.
- Das BRZ muss Informationen zur Breitbandversorgung für Endnutzer nach § 84 TKG 2021 bereitstellen.
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