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BRZ‑BMF‑Aufgabenübertragungsverordnung 2024 – IT‑Leistungen des BMF zentralisiert
Verordnung vom 11.12.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung überträgt der Bundesrechenzentrum GmbH die Entwicklung, Wartung und den Betrieb von IT‑Anwendungen und -Infrastruktur für das Bundesministerium für Finanzen, insbesondere für Förderkarten und Breitband‑Informationsdienste. Sie tritt rückwirkend zum 1. Jänner 2024 in Kraft.
Bundesministerium für Finanzen12/11/2024XXVIII
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung überträgt der Bundesrechenzentrum GmbH die Entwicklung, Wartung und den Betrieb von IT‑Anwendungen und -Infrastruktur für das Bundesministerium für Finanzen, insbesondere für Förderkarten und Breitband‑Informationsdienste. Sie tritt rückwirkend zum 1. Jänner 2024 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Rechtsgrundlage für die Aufgabenübertragung ist § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes über die Bundesrechenzentrum GmbH.
  • Das BRZ muss Informationen zur Breitbandversorgung für Endnutzer nach § 84 TKG 2021 bereitstellen.
Dokumente (PDFs)
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Mayr Gunter, DDr.

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