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Renten‑ und Entschädigungsanpassung 2025
Verordnung vom 11.12.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für 2025 einen einheitlichen Anpassungsfaktor von 1,046 fest und erhöht damit zahlreiche Renten‑ und Entschädigungsbeträge im Kriegsopferversorgungs‑, Opferfürsorge‑ und Impfschadensgesetz.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/11/2024XXVIII
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für 2025 einen einheitlichen Anpassungsfaktor von 1,046 fest und erhöht damit zahlreiche Renten‑ und Entschädigungsbeträge im Kriegsopferversorgungs‑, Opferfürsorge‑ und Impfschadensgesetz.

Schwerpunkte

  • Ein einheitlicher Anpassungsfaktor von 1,046 wird für das gesamte Jahr 2025 festgelegt und gilt für alle betroffenen Sozialversicherungsbereiche.
  • Die Grundrente für erwerbsunfähige Schwerbeschädigte im Kriegsopferversorgungsgesetz wird von 729,60 € auf 763,20 € erhöht.
Dokumente (PDFs)
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