Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Filmerbeverwahrungsverordnung auf Grundlage des § 12 Abs. 2 lit. f des Filmförderungsgesetzes und tritt am 1. Jänner 2023 in Kraft.Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport12/11/2024XXVIII
Kulturpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Filmerbeverwahrungsverordnung auf Grundlage des § 12 Abs. 2 lit. f des Filmförderungsgesetzes und tritt am 1. Jänner 2023 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Novellierungsanordnung legt das Inkrafttreten der geänderten Verordnung auf den 1. Jänner 2023 fest.
- Die Änderung stützt sich auf § 12 Abs. 2 lit. f des Filmförderungsgesetzes, das die rechtliche Grundlage bildet.
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