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Festsetzung des Grundbetrags im Auslandseinsatz‑Präsenzdienst (2024) Verordnung vom 12/12/2024
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Bundesministerium für Landesverteidigung12/12/2024XXVIII
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den monatlichen Grundbetrag für das Auslandseinsatz‑Präsenzdienst‑Personal fest, berechnet als Hundertsatz des Referenzbetrags nach dem Gehaltsgesetz, und tritt am 15. Dezember 2024 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Grundbetrag wird für jeden Dienstgrad als Hundertsatz des Referenzbetrags nach dem Gehaltsgesetz festgelegt.
  • Der Betrag gilt pro Kalendermonat und wird monatlich ausgezahlt.
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Tanner Klaudia, Mag. - 55

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