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Festsetzung des Grundbetrags im Auslandseinsatz‑Präsenzdienst (2024)
Verordnung vom 12.12.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den monatlichen Grundbetrag für das Auslandseinsatz‑Präsenzdienst‑Personal fest, berechnet als Hundertsatz des Referenzbetrags nach dem Gehaltsgesetz, und tritt am 15. Dezember 2024 in Kraft.
Bundesministerium für Landesverteidigung12/12/2024XXVIII
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den monatlichen Grundbetrag für das Auslandseinsatz‑Präsenzdienst‑Personal fest, berechnet als Hundertsatz des Referenzbetrags nach dem Gehaltsgesetz, und tritt am 15. Dezember 2024 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Grundbetrag wird für jeden Dienstgrad als Hundertsatz des Referenzbetrags nach dem Gehaltsgesetz festgelegt.
  • Der Betrag gilt pro Kalendermonat und wird monatlich ausgezahlt.
Dokumente (PDFs)
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Tanner Klaudia, Mag. - 55

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