Zusammenfassung
Die Verordnung legt den monatlichen Grundbetrag für das Auslandseinsatz‑Präsenzdienst‑Personal fest, berechnet als Hundertsatz des Referenzbetrags nach dem Gehaltsgesetz, und tritt am 15. Dezember 2024 in Kraft.Bundesministerium für Landesverteidigung12/12/2024XXVIII
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den monatlichen Grundbetrag für das Auslandseinsatz‑Präsenzdienst‑Personal fest, berechnet als Hundertsatz des Referenzbetrags nach dem Gehaltsgesetz, und tritt am 15. Dezember 2024 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Grundbetrag wird für jeden Dienstgrad als Hundertsatz des Referenzbetrags nach dem Gehaltsgesetz festgelegt.
- Der Betrag gilt pro Kalendermonat und wird monatlich ausgezahlt.
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