<!--[-->Gesundheitsdokumentationsverordnung – einheitliche Datenmeldung im Gesundheitswesen<!--]-->
Gesundheitsdokumentationsverordnung – einheitliche Datenmeldung im Gesundheitswesen Verordnung vom 12/13/2024
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Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/13/2024XXVIII
Gesundheit
Datenschutz
IT‑Sicherheit
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die einheitliche Erfassung und verschlüsselte Meldung von Gesundheitsdaten aus ambulanten und stationären Bereichen an das Bundesministerium, inklusive spezieller Vorgaben für Intensivpatient*innen.

Schwerpunkte

  • Einheitliche Dokumentations‑ und Meldungspflicht für alle ambulanten und stationären Leistungen, die nach den Hauptstücken A‑C des Dokumentationsgesetzes zu erfassen sind.
  • Festlegung der zu erfassenden Datenarten (Diagnosen, Leistungsdaten, Kosten‑ und Ressourcenstatistiken) für verschiedene Trägergruppen (Landes‑/Nicht‑Landes‑Gesundheitsfonds‑finanzierte Krankenanstalten).
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Rauch Johannes




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