Gesundheitsdokumentationsverordnung – einheitliche Datenmeldung im Gesundheitswesen Verordnung vom 12/13/2024
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/13/2024XXVIII
Gesundheit
Datenschutz
IT‑Sicherheit
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die einheitliche Erfassung und verschlüsselte Meldung von Gesundheitsdaten aus ambulanten und stationären Bereichen an das Bundesministerium, inklusive spezieller Vorgaben für Intensivpatient*innen.Schwerpunkte
- Einheitliche Dokumentations‑ und Meldungspflicht für alle ambulanten und stationären Leistungen, die nach den Hauptstücken A‑C des Dokumentationsgesetzes zu erfassen sind.
- Festlegung der zu erfassenden Datenarten (Diagnosen, Leistungsdaten, Kosten‑ und Ressourcenstatistiken) für verschiedene Trägergruppen (Landes‑/Nicht‑Landes‑Gesundheitsfonds‑finanzierte Krankenanstalten).
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