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Gesundheitsdokumentationsverordnung – einheitliche Datenmeldung im Gesundheitswesen
Verordnung vom 13.12.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die einheitliche Erfassung und verschlüsselte Meldung von Gesundheitsdaten aus ambulanten und stationären Bereichen an das Bundesministerium, inklusive spezieller Vorgaben für Intensivpatient*innen.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/13/2024XXVIII
Gesundheit
Datenschutz
IT‑Sicherheit
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die einheitliche Erfassung und verschlüsselte Meldung von Gesundheitsdaten aus ambulanten und stationären Bereichen an das Bundesministerium, inklusive spezieller Vorgaben für Intensivpatient*innen.

Schwerpunkte

  • Einheitliche Dokumentations‑ und Meldungspflicht für alle ambulanten und stationären Leistungen, die nach den Hauptstücken A‑C des Dokumentationsgesetzes zu erfassen sind.
  • Festlegung der zu erfassenden Datenarten (Diagnosen, Leistungsdaten, Kosten‑ und Ressourcenstatistiken) für verschiedene Trägergruppen (Landes‑/Nicht‑Landes‑Gesundheitsfonds‑finanzierte Krankenanstalten).
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