Statut für das Österreichische Ehrenzeichen und Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst
Verordnung vom 07.02.2024Zusammenfassung
Die Verordnung regelt das Statut für das Österreichische Ehrenzeichen und Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst, legt Zuständigkeiten, Abstimmungsmodalitäten und die Gestaltung der Auszeichnungen fest und ersetzt die alte Regelung von 1956.Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport2/7/2024XXVII
Kunst
Bildung
Kulturpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt das Statut für das Österreichische Ehrenzeichen und Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst, legt Zuständigkeiten, Abstimmungsmodalitäten und die Gestaltung der Auszeichnungen fest und ersetzt die alte Regelung von 1956.Schwerpunkte
- Der Vorsitzende der Kurie ist für die Organisation der Abstimmung, das Protokollieren und die Kommunikation mit dem zuständigen Bundesminister verantwortlich.
- Die Abstimmung innerhalb der Kurien erfolgt per schriftlichem Ja‑/Nein‑Stimmzettel, die in verschlossenen Briefumschlägen übergeben werden; das Ergebnis wird protokolliert und allen Mitgliedern mitgeteilt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.