<!--[-->Änderung der Extraktionslösungsmittelverordnung – neue Reinheits‑ und Höchstgehaltsgrenzen für 2‑Methyloxolan<!--]-->
Änderung der Extraktionslösungsmittelverordnung – neue Reinheits‑ und Höchstgehaltsgrenzen für 2‑Methyloxolan
Verordnung vom 16.12.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung 374/2024 verschärft die Reinheitsanforderungen für das Lösungsmittel 2‑Methyloxolan, legt neue Höchstgehalte in Lebensmitteln fest und tritt am 16. Februar 2025 in Kraft.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/16/2024XXVIII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 374/2024 verschärft die Reinheitsanforderungen für das Lösungsmittel 2‑Methyloxolan, legt neue Höchstgehalte in Lebensmitteln fest und tritt am 16. Februar 2025 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz wird zu § 3 hinzugefügt, der festlegt, dass Extraktionslösungsmittel die in Anlage 4 genannten Reinheitskriterien erfüllen müssen.
  • Der dritte Aufzählungspunkt in § 5 wird geändert und um einen Verweis auf die EU‑Richtlinie 2023/175 zu 2‑Methyloxolan ergänzt.
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Rauch Johannes

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