<!--[-->Aufwandersatzverordnung 2024 – Pauschalbeträge für Rechtsvertretungen in Arbeitsrechtssachen<!--]-->
Aufwandersatzverordnung 2024 – Pauschalbeträge für Rechtsvertretungen in Arbeitsrechtssachen
Verordnung vom 18.12.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche Pauschalbeträge von 410 Euro bzw. 680 Euro für die Vertretung in Arbeitsrechtssachen fest und tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/18/2024XXVIII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche Pauschalbeträge von 410 Euro bzw. 680 Euro für die Vertretung in Arbeitsrechtssachen fest und tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Für das Verfahren erster Instanz bis zur ersten Tagsatzung oder einem Zahlungsbefehl wird ein Pauschalbetrag von 410 Euro festgelegt.
  • Für das weitere Verfahren in der ersten Instanz wird ein Pauschalbetrag von 680 Euro festgesetzt.
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