<!--[-->Aufwandersatzverordnung 2024 – Pauschalbeträge für Rechtsvertretungen in Arbeitsrechtssachen<!--]-->
Aufwandersatzverordnung 2024 – Pauschalbeträge für Rechtsvertretungen in Arbeitsrechtssachen Verordnung vom 12/18/2024
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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/18/2024XXVIII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche Pauschalbeträge von 410 Euro bzw. 680 Euro für die Vertretung in Arbeitsrechtssachen fest und tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Für das Verfahren erster Instanz bis zur ersten Tagsatzung oder einem Zahlungsbefehl wird ein Pauschalbetrag von 410 Euro festgelegt.
  • Für das weitere Verfahren in der ersten Instanz wird ein Pauschalbetrag von 680 Euro festgesetzt.
Dokumente (PDFs)
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Kocher Martin, Mag. Dr.




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