Novelle der Ärztinnen‑/Ärzte‑Ausbildungsordnung 2015 – Einführung des Sonderfachs Allgemeinmedizin & Familienmedizin Verordnung vom 12/18/2024
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/18/2024XXVIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die 5. Novelle der Ärztinnen‑/Ärzte‑Ausbildungsordnung 2015 führt neue Bezeichnungen ein, definiert das Sonderfach „Allgemeinmedizin und Familienmedizin“ und legt die Mindestdauer sowie detaillierte Ausbildungsinhalte fest. Die Änderungen treten ab 1. Jänner 2025 bzw. 1. Juni 2026 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung führt neue Bezeichnungen ein und entfernt veraltete Formulierungen, z. B. wird „Arzt für Allgemeinmedizin“ zu „Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin“ geändert.
- Ein neuer Paragraph 5a definiert den Umfang der Ausbildung, wobei die Mindestdauer für das Sonderfach Allgemeinmedizin/Familienmedizin auf 60 Monate festgelegt wird.
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