Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/18/2024XXVIII
Bildung
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2025 einen verbindlichen Mindestlohntarif für alle Beschäftigten in privaten Bildungseinrichtungen fest und definiert acht Lohnstufen sowie Sonderzahlungen wie Weihnachts‑ und Urlaubsremuneration.Schwerpunkte
- Das Bundeseinigungsamt ist befugt, den Mindestlohntarif festzusetzen, wenn für den Wirtschaftszweig kein Kollektivvertrag besteht.
- Der Tarif gilt für private Bildungseinrichtungen, die Unterricht nach dem Schulorganisationsgesetz anbieten, sowie für Weiterbildungs‑ und Sprachinstitute.
Dokumente (PDFs)
