<!--[-->Novelle zur KDV 1967: Verbot anstößiger Wunschkennzeichen<!--]-->
Novelle zur KDV 1967: Verbot anstößiger Wunschkennzeichen
Verordnung vom 18.12.2024

Zusammenfassung

Die 71. Novelle zur KDV 1967 verbietet bestimmte anstößige Buchstaben‑ und Zahlenkombinationen bei Wunschkennzeichen, erlaubt bereits reservierte Kennzeichen bis zum Ablauf des in § 48a Abs. 8 genannten Zeitraums weiter zu nutzen, und nimmt kleinere Textkorrekturen vor.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie12/18/2024XXVIII
Verkehr

Zusammenfassung

Die 71. Novelle zur KDV 1967 verbietet bestimmte anstößige Buchstaben‑ und Zahlenkombinationen bei Wunschkennzeichen, erlaubt bereits reservierte Kennzeichen bis zum Ablauf des in § 48a Abs. 8 genannten Zeitraums weiter zu nutzen, und nimmt kleinere Textkorrekturen vor.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung verbietet künftig bestimmte Buchstaben‑ und Zahlenkombinationen bei Wunschkennzeichen, die als anstößig gelten – z. B. Kombinationen, die auf nationalsozialistische Organisationen, rechtsextreme Codes oder antisemitische Begriffe hinweisen.
  • Wunschkennzeichen, die bereits vor Inkrafttreten der neuen Regelung reserviert oder zugewiesen wurden, dürfen bis zum in § 48a Abs. 8 genannten Zeitraum weiter verwendet werden, jedoch nicht verlängert werden.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Gewessler Leonore, BA © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Gewessler Leonore, BA - 48

GRÜNE

Abgeordnete zum Nationalrat

Bundeswahlvorschlag


Klimaschutz, Bodenschutz und Ehrenamt


Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.