Festlegung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für 2025 Verordnung vom 12/18/2024
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/18/2024XXVIII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die monatliche Ausgleichstaxe für Arbeitgeber im Jahr 2025 fest, gestaffelt nach Unternehmensgröße.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes als Rechtsgrundlage.
- Arbeitgeber mit 25‑99 Beschäftigten zahlen monatlich 335 Euro pro zu beschäftigender Person.
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