Festlegung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für 2025
Verordnung vom 18.12.2024Zusammenfassung
Die Verordnung legt die monatliche Ausgleichstaxe für Arbeitgeber im Jahr 2025 fest, gestaffelt nach Unternehmensgröße.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/18/2024XXVIII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die monatliche Ausgleichstaxe für Arbeitgeber im Jahr 2025 fest, gestaffelt nach Unternehmensgröße.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes als Rechtsgrundlage.
- Arbeitgeber mit 25‑99 Beschäftigten zahlen monatlich 335 Euro pro zu beschäftigender Person.
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