Nachtrag zum Arzneibuch – Einführung der 11. Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs Verordnung vom 12/19/2024
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/19/2024XXVIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung führt die deutschsprachige Fassung des ersten Nachtrags zur 11. Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs ein und hebt die bisherigen Monographien des Europäischen und Österreichischen Arzneibuchs, die durch den Nachtrag ersetzt werden, auf.Schwerpunkte
- Die deutschsprachige Fassung des ersten Nachtrags (Addendum 11.1) zur 11. Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs wird mit Wirkung vom 19.12.2024 in Kraft gesetzt.
- Alle Monographien und Texte der 11. Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs (Grundwerk 2023) sowie die entsprechenden österreichischen Monographien, die durch das neue Addendum ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.
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