Zusammenfassung
Die Verordnung von 2024 aktualisiert die Suchtgift‑ und Psychotropenverordnungen, indem sie Jahreszahlen korrigiert, neue Absätze hinzufügt und weitere kontrollierte Substanzen in den Anhängen einträgt.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/19/2024XXVIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2024 aktualisiert die Suchtgift‑ und Psychotropenverordnungen, indem sie Jahreszahlen korrigiert, neue Absätze hinzufügt und weitere kontrollierte Substanzen in den Anhängen einträgt.Schwerpunkte
- Im Paragraphen 35 wird das Jahr von 2024 auf 2026 korrigiert, um die Gültigkeit der Regelung zu aktualisieren.
- Ein neuer Absatz 25 wird in Paragraph 35 eingefügt, um weitere Bestimmungen zu ergänzen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.