Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/19/2024XXVIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2024 aktualisiert die Suchtgift‑ und Psychotropenverordnungen, indem sie Jahreszahlen korrigiert, neue Absätze hinzufügt und weitere kontrollierte Substanzen in den Anhängen einträgt.Schwerpunkte
- Im Paragraphen 35 wird das Jahr von 2024 auf 2026 korrigiert, um die Gültigkeit der Regelung zu aktualisieren.
- Ein neuer Absatz 25 wird in Paragraph 35 eingefügt, um weitere Bestimmungen zu ergänzen.
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