Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/20/2024XXVIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 20. Dezember 2024 ändert die Österreichische Arzneitaxe: Sie tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft, passt Preise vieler Arzneimittel an, nimmt Estriol auf, benennt einige Kräuter‑Tees um und streicht rund 30 Arzneimittel.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruht auf § 7 des Apothekengesetzes und ergänzt § 11 um einen neuen Absatz, der die Änderungen regelt.
- Ab dem 1. Jänner 2025 tritt die überarbeitete Anlage B in Kraft, die neue Preisansätze für mehr als 200 Arzneimittel enthält.
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