Bundesministerium für Justiz12/20/2024XXVIII
Strafrecht
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Zuständigkeiten im Strafvollzug: Sie benennt die Jugendanstalt um, legt getrennte Unterbringungsorte für männliche und weibliche Jugendliche fest und richtet eine neue Außenstelle ein. Die Änderungen gelten ab 1. Jänner 2025.Schwerpunkte
- Der Name der Justizanstalt für Jugendliche Gerasdorf wird zu Sonderanstalt für den Jugendvollzug Wien‑Münnichplatz geändert.
- Männliche Jugendliche werden im forensisch‑therapeutischen Zentrum Wien‑Münnichplatz, weibliche im Zentrum Asten untergebracht.
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