<!--[-->Verordnung zur Höhe der Arbeitsvergütung von Strafgefangenen (2025)<!--]-->
Verordnung zur Höhe der Arbeitsvergütung von Strafgefangenen (2025)
Verordnung vom 20.12.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2025 neue Bruttostundenvergütungen für Strafgefangene fest und hebt die frühere Regelung von 2023 auf.
Bundesministerium für Justiz12/20/2024XXVIII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2025 neue Bruttostundenvergütungen für Strafgefangene fest und hebt die frühere Regelung von 2023 auf.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung basiert auf § 52 Abs. 1 und 2 des Strafvollzugsgesetzes.
  • Sie legt fünf Vergütungssätze fest: € 7,79 für leichte Hilfsarbeiten, € 8,77 für schwere Hilfsarbeiten, € 9,74 für handwerksgemäße Arbeiten, € 10,70 für Facharbeiten und € 11,68 für Vorarbeiter.
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