<!--[-->Verordnung zur Höhe der Arbeitsvergütung von Strafgefangenen (2025)<!--]-->
Verordnung zur Höhe der Arbeitsvergütung von Strafgefangenen (2025) Verordnung vom 12/20/2024
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Bundesministerium für Justiz12/20/2024XXVIII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2025 neue Bruttostundenvergütungen für Strafgefangene fest und hebt die frühere Regelung von 2023 auf.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung basiert auf § 52 Abs. 1 und 2 des Strafvollzugsgesetzes.
  • Sie legt fünf Vergütungssätze fest: € 7,79 für leichte Hilfsarbeiten, € 8,77 für schwere Hilfsarbeiten, € 9,74 für handwerksgemäße Arbeiten, € 10,70 für Facharbeiten und € 11,68 für Vorarbeiter.
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Rauch Johannes




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