Zusammenfassung
Die Verordnung 2024 ändert die Rinderkennzeichnungs‑Verordnung: Sie aktualisiert den GAP‑Verweis, legt feste Kosten für Ohrmarken fest und regelt das Inkrafttreten der Änderungen.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft1/9/2024XXVII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung 2024 ändert die Rinderkennzeichnungs‑Verordnung: Sie aktualisiert den GAP‑Verweis, legt feste Kosten für Ohrmarken fest und regelt das Inkrafttreten der Änderungen.Schwerpunkte
- Die Verweisung auf die Horizontal‑GAP‑Verordnung wird von § 21 auf § 34 der GAP‑Strategieplan‑Anwendungsverordnung geändert.
- Ein Kostenersatz für Ohrmarken wird eingeführt: 3,40 € für ein Standard‑Ohrmarkenpaar und 4,00 € für ein Paar mit Probenentnahmeeinrichtung; die Beträge werden jährlich an den Verbraucherpreisindex angepasst, beginnend ab 2025.
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