<!--[-->Änderung der Rinderkennzeichnungs‑Verordnung 2024<!--]-->
Änderung der Rinderkennzeichnungs‑Verordnung 2024
Verordnung vom 09.01.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung 2024 ändert die Rinderkennzeichnungs‑Verordnung: Sie aktualisiert den GAP‑Verweis, legt feste Kosten für Ohrmarken fest und regelt das Inkrafttreten der Änderungen.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft1/9/2024XXVII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung 2024 ändert die Rinderkennzeichnungs‑Verordnung: Sie aktualisiert den GAP‑Verweis, legt feste Kosten für Ohrmarken fest und regelt das Inkrafttreten der Änderungen.

Schwerpunkte

  • Die Verweisung auf die Horizontal‑GAP‑Verordnung wird von § 21 auf § 34 der GAP‑Strategieplan‑Anwendungsverordnung geändert.
  • Ein Kostenersatz für Ohrmarken wird eingeführt: 3,40 € für ein Standard‑Ohrmarkenpaar und 4,00 € für ein Paar mit Probenentnahmeeinrichtung; die Beträge werden jährlich an den Verbraucherpreisindex angepasst, beginnend ab 2025.
Dokumente (PDFs)
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Totschnig Norbert, Mag., MSc - 51

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

7 - Tirol



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