Bundesministerium für Justiz12/20/2024XXVIII
Gerichtswesen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Bezirksgerichte von der Familiengerichtshilfe am Standort Graz betreut werden und dass der frühere Standort Fürstenfeld seit dem 1. Juli 2022 nicht mehr existiert. Sie tritt einen Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft.Schwerpunkte
- Der Standort der Familiengerichtshilfe in Fürstenfeld wurde zum 1. Juli 2022 aufgelöst.
- Die Familiengerichtshilfe am Standort Graz betreut nun zusätzlich die Bezirksgerichte Graz‑Ost, Graz‑West, Deutschlandsberg, Leibnitz, Voitsberg, Fürstenfeld, Feldbach und Weiz.
Dokumente (PDFs)
