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Erhöhung der Schwellenwerte für Aufzeichnungs‑ und Sorgfaltspflichten im E‑Commerce
Verordnung vom 23.12.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung hebt die Umsatzschwelle für Aufzeichnungs‑ und Sorgfaltspflichten im Online‑Handel von 35.000 € auf 55.000 € an. Die Änderungen gelten für Umsätze, die nach dem 31. Dezember 2024 erzielt werden, und treten am 1. Jänner 2025 in Kraft.
Bundesministerium für Finanzen12/23/2024XXVIII
E‑Commerce
Steuerrecht
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung hebt die Umsatzschwelle für Aufzeichnungs‑ und Sorgfaltspflichten im Online‑Handel von 35.000 € auf 55.000 € an. Die Änderungen gelten für Umsätze, die nach dem 31. Dezember 2024 erzielt werden, und treten am 1. Jänner 2025 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Umsatzschwelle, ab der Aufzeichnungs‑ und Sorgfaltspflichten gelten, wird von 35.000 € auf 55.000 € erhöht.
  • Eine neue Ziffer 3 wird zu § 6 hinzugefügt, die das Inkrafttreten (1. Jänner 2025) und den Anwendungsbereich (Umsätze nach dem 31. Dezember 2024) festlegt.
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Mayr Gunter, DDr.

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