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Einrichtung einer Künstlerinnen‑/Künstlerkommission Verordnung vom 12/23/2024
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Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport12/23/2024XXVIII
Kunst
Kulturpolitik
Öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Struktur und Zusammensetzung einer neuen Künstlerkommission fest. Sie definiert fünf Fachkurien (Literatur, Musik, bildende Kunst, darstellende Kunst, Filmkunst) und bestimmt, welche Verbände jeweils ein Mitglied und ein Ersatzmitglied entsenden dürfen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung schafft fünf Fachkurien (Literatur, Musik, bildende Kunst, darstellende Kunst, Filmkunst) und definiert für jede Kurie die berechtigten Verbände und Verwertungsgesellschaften, die je ein Mitglied und ein Ersatzmitglied entsenden dürfen.
  • Zusätzlich gibt es eine allgemeine Kurie für zeitgenössische Kunstformen, in die ebenfalls Vertreter*innen aus den genannten Organisationen entsandt werden können.
Dokumente (PDFs)
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Kogler Werner, Mag. - 64

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