Bundesministerium für Finanzen12/23/2024XXVIII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung erhöht den Pauschalbetrag für die Gewinnermittlung in der Land‑ und Forstwirtschaft von 45 000 Euro auf 55 000 Euro. Die neue Grenze gilt erstmals für das Steuerjahr 2025.Schwerpunkte
- Der Pauschalbetrag, der bei der Gewinnermittlung ohne Einzelnachweis geltend gemacht werden kann, wird von 45 000 Euro auf 55 000 Euro erhöht.
- Die neue Regelung tritt erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2025 in Kraft.
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