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Lkw‑Fahrverbote während der Generalerneuerung der Luegbrücke 2025 Verordnung vom 12/27/2024
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Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie12/27/2024XXVIII
Umwelt
Verkehr
Energie
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Zusammenfassung

Während der Generalerneuerung der Luegbrücke 2025 wird ein temporäres Fahrverbot für schwere Lkw auf den Autobahnen A12, A13 und A14 an festgelegten Samstagen und ausgewählten Werktagen eingeführt, mit zahlreichen Ausnahmen für lebenswichtige Lieferungen.

Schwerpunkte

  • Ein Fahrverbot für Lkw über 7,5 t wird an festgelegten Samstagen und ausgewählten Werktagen im Zeitraum Januar‑Oktober 2025 auf den Autobahnen A12, A13 und A14 eingeführt.
  • Ausgenommen vom Fahrverbot sind Lieferungen von Schlacht‑ und Stechvieh, Postsendungen, Druckwerken, Tankstellen, Gastronomiebetrieben, medizinischer Versorgung, Baustellen, Müllabfuhr, Feuerwehr, öffentlichen Sicherheitsdiensten sowie Hilfstransporte von anerkannten Organisationen.
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