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Anpassung der Verweisungen in der Verordnung zur gemeinsamen Pensionenbesteuerung
Verordnung vom 14.02.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung zur gemeinsamen Versteuerung mehrerer Pensionen wird geändert: In § 2 Abs. 3 und § 3 Abs. 2 wird der Verweis auf das Versicherungsaufsichtsgesetz von § 18f auf die aktuelle Norm § 93 VAG 2016 umgestellt.
Bundesministerium für Finanzen2/14/2024XXVII
Steuerwesen
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung zur gemeinsamen Versteuerung mehrerer Pensionen wird geändert: In § 2 Abs. 3 und § 3 Abs. 2 wird der Verweis auf das Versicherungsaufsichtsgesetz von § 18f auf die aktuelle Norm § 93 VAG 2016 umgestellt.

Schwerpunkte

  • Die Verweisungen in § 2 Abs. 3 und § 3 Abs. 2 der Verordnung werden von § 18f VAG auf die aktuelle Norm § 93 VAG 2016 geändert.
  • Die Änderung erfolgt auf Grundlage von § 47 Abs. 4 EStG 1988, das die Befugnis zur Anpassung der Verordnung gibt.
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