Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2025 neue Mauttarife für Kraftfahrzeuge fest, differenziert nach Achszahl, Emissionsklasse und Streckenabschnitt, inklusive Nachtzuschlägen und einem Aufschlag von 25 % auf bestimmten Strecken.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie12/27/2024XXVIII
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Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2025 neue Mauttarife für Kraftfahrzeuge fest, differenziert nach Achszahl, Emissionsklasse und Streckenabschnitt, inklusive Nachtzuschlägen und einem Aufschlag von 25 % auf bestimmten Strecken.Schwerpunkte
- Einführung neuer Tarifgruppen, die Fahrzeuge nach Achszahl und CO₂‑Emissionsklasse unterscheiden.
- Festlegung konkreter Tarifbeträge (in Cent ohne Umsatzsteuer) für jede Tarifgruppe.
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