Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie12/27/2024XXVIII
Umwelt
Verkehr
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2025 neue Mauttarife für Kraftfahrzeuge fest, differenziert nach Achszahl, Emissionsklasse und Streckenabschnitt, inklusive Nachtzuschlägen und einem Aufschlag von 25 % auf bestimmten Strecken.Schwerpunkte
- Einführung neuer Tarifgruppen, die Fahrzeuge nach Achszahl und CO₂‑Emissionsklasse unterscheiden.
- Festlegung konkreter Tarifbeträge (in Cent ohne Umsatzsteuer) für jede Tarifgruppe.
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