<!--[-->Ergänzungszulagenverordnung 2025 – Mindestsätze für Beamte<!--]-->
Ergänzungszulagenverordnung 2025 – Mindestsätze für Beamte
Verordnung vom 27.12.2024

Zusammenfassung

Die Ergänzungszulagenverordnung 2025 legt fest, welche finanziellen Zuschüsse Beamte und ihre Hinterbliebenen ab dem 1. Jänner 2025 erhalten, abhängig von Familienstand, Kinderzahl und Witwen-/Witwerrate.
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport12/27/2024XXVIII
öffentlicher Dienst
Altersversorgungssystem

Zusammenfassung

Die Ergänzungszulagenverordnung 2025 legt fest, welche finanziellen Zuschüsse Beamte und ihre Hinterbliebenen ab dem 1. Jänner 2025 erhalten, abhängig von Familienstand, Kinderzahl und Witwen-/Witwerrate.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung basiert auf § 26 Abs. 5 des Pensionsgesetzes 1965, das die rechtliche Grundlage für die Ergänzungszulage bildet.
  • Für unverheiratete Beamte beträgt die Grundzulage 1 273,99 €, plus 196,57 € für jedes Kind, das Anspruch auf Leistungen nach § 25 PG hat.
Dokumente (PDFs)
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Kogler Werner, Mag. - 64

GRÜNE

Abgeordneter zum Nationalrat

6A - Graz und Umgebung


Kunst und Kultur


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