Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport12/27/2024XXVIII
öffentlicher Dienst
Altersversorgungssystem
Zusammenfassung
Die Ergänzungszulagenverordnung 2025 legt fest, welche finanziellen Zuschüsse Beamte und ihre Hinterbliebenen ab dem 1. Jänner 2025 erhalten, abhängig von Familienstand, Kinderzahl und Witwen-/Witwerrate.Schwerpunkte
- Die Verordnung basiert auf § 26 Abs. 5 des Pensionsgesetzes 1965, das die rechtliche Grundlage für die Ergänzungszulage bildet.
- Für unverheiratete Beamte beträgt die Grundzulage 1 273,99 €, plus 196,57 € für jedes Kind, das Anspruch auf Leistungen nach § 25 PG hat.
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