Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung12/27/2024XXVIII
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung 2024 aktualisiert das Verfahren für Universitätsimmobilien, führt Nachhaltigkeits‑ und Zertifizierungsanforderungen ein, erweitert den Geltungsbereich auf Tochtergesellschaften mit mindestens 50 % Beteiligung und schafft neue Regeln für den Erwerb von Grundstücken. Alle Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2025.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt nun auch für Immobilienprojekte von Tochtergesellschaften, an denen die Universität mindestens 50 % der Anteile hält.
- Der Hinweis auf eine finanzielle Betragsgrenze wird gestrichen, sodass die Regelung nicht mehr an einen konkreten Geldwert gebunden ist.
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