<!--[-->Recyclinggips‑Verordnung – Regelung zur Trennung, Aufbereitung und Nutzung von Gipsabfällen<!--]-->
Recyclinggips‑Verordnung – Regelung zur Trennung, Aufbereitung und Nutzung von Gipsabfällen Verordnung vom 12/30/2024
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Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie12/30/2024XXVIII
Abfallwirtschaft

Zusammenfassung

Die Recyclinggips‑Verordnung legt fest, wie Gipsabfälle zu trennen und zu recyceln sind, definiert Qualitätsanforderungen für Recyclinggips und schreibt Dokumentations‑ sowie Meldepflichten für Hersteller vor.

Schwerpunkte

  • Bei Bau‑ oder Abbrucharbeiten müssen Gipsabfälle vor Ort in drei Gruppen getrennt und trocken gelagert werden.
  • Für die Herstellung von Recyclinggips dürfen nur die im Anhang 1 genannten Gipsabfälle verwendet werden; Verunreinigungen wie Asbest, Kunstfasern oder Metallteile sind zu vermeiden.
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