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Recyclinggips‑Verordnung – Regelung zur Trennung, Aufbereitung und Nutzung von Gipsabfällen
Verordnung vom 30.12.2024

Zusammenfassung

Die Recyclinggips‑Verordnung legt fest, wie Gipsabfälle zu trennen und zu recyceln sind, definiert Qualitätsanforderungen für Recyclinggips und schreibt Dokumentations‑ sowie Meldepflichten für Hersteller vor.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie12/30/2024XXVIII
Abfallwirtschaft

Zusammenfassung

Die Recyclinggips‑Verordnung legt fest, wie Gipsabfälle zu trennen und zu recyceln sind, definiert Qualitätsanforderungen für Recyclinggips und schreibt Dokumentations‑ sowie Meldepflichten für Hersteller vor.

Schwerpunkte

  • Bei Bau‑ oder Abbrucharbeiten müssen Gipsabfälle vor Ort in drei Gruppen getrennt und trocken gelagert werden.
  • Für die Herstellung von Recyclinggips dürfen nur die im Anhang 1 genannten Gipsabfälle verwendet werden; Verunreinigungen wie Asbest, Kunstfasern oder Metallteile sind zu vermeiden.
Dokumente (PDFs)
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Gewessler Leonore, BA - 48

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