<!--[-->Erneuerbaren‑Förderpauschale‑Verordnung 2025‑2027<!--]-->
Erneuerbaren‑Förderpauschale‑Verordnung 2025‑2027
Verordnung vom 30.12.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Höhe der Erneuerbaren‑Förderpauschale fest, die alle Endverbraucher an das öffentliche Netz zahlen müssen, und tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie12/30/2024XXVIII
Umwelt
Energie
Finanzwesen
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Höhe der Erneuerbaren‑Förderpauschale fest, die alle Endverbraucher an das öffentliche Netz zahlen müssen, und tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Erneuerbaren‑Förderpauschale wird nach Netzebene gestaffelt: Netze der Ebenen 1‑3 zahlen 60 524,03 €, Ebene 4 ebenfalls 60 524,03 €, Ebene 5 8 992,14 €, Ebene 6 553,36 € und Ebene 7 19,02 €.
  • Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2027.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Gewessler Leonore, BA © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Gewessler Leonore, BA - 48

GRÜNE

Abgeordnete zum Nationalrat

Bundeswahlvorschlag


Klimaschutz, Bodenschutz und Ehrenamt


Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.