<!--[-->Erneuerbaren‑Förderpauschale‑Verordnung 2025‑2027<!--]-->
Erneuerbaren‑Förderpauschale‑Verordnung 2025‑2027 Verordnung vom 12/30/2024
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Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie12/30/2024XXVIII
Umwelt
Energie
Finanzwesen
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Höhe der Erneuerbaren‑Förderpauschale fest, die alle Endverbraucher an das öffentliche Netz zahlen müssen, und tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Erneuerbaren‑Förderpauschale wird nach Netzebene gestaffelt: Netze der Ebenen 1‑3 zahlen 60 524,03 €, Ebene 4 ebenfalls 60 524,03 €, Ebene 5 8 992,14 €, Ebene 6 553,36 € und Ebene 7 19,02 €.
  • Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2027.
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