Zusammenfassung
Die Verordnung legt für 2025 einen Erneuerbaren‑Förderbeitrag von 10,32 % des durchschnittlichen Netznutzungs‑ und Netzverlustentgelts fest und definiert die jeweiligen Entgelte nach Netzebenen. Sie tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft und ersetzt die Regelung von 2023.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie12/30/2024XXVIII
Energie
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für 2025 einen Erneuerbaren‑Förderbeitrag von 10,32 % des durchschnittlichen Netznutzungs‑ und Netzverlustentgelts fest und definiert die jeweiligen Entgelte nach Netzebenen. Sie tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft und ersetzt die Regelung von 2023.Schwerpunkte
- Der Erneuerbaren‑Förderbeitrag für das Jahr 2025 wird auf 10,32 % des durchschnittlichen Netznutzungs‑ und Netzverlustentgelts festgelegt.
- Für die Netznutzungsentgelt‑Komponente (Leistung) werden für jede Netzebene konkrete Euro‑Beträge pro Kilowatt festgelegt.
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