Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie12/30/2024XXVIII
Energie
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für 2025 einen Erneuerbaren‑Förderbeitrag von 10,32 % des durchschnittlichen Netznutzungs‑ und Netzverlustentgelts fest und definiert die jeweiligen Entgelte nach Netzebenen. Sie tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft und ersetzt die Regelung von 2023.Schwerpunkte
- Der Erneuerbaren‑Förderbeitrag für das Jahr 2025 wird auf 10,32 % des durchschnittlichen Netznutzungs‑ und Netzverlustentgelts festgelegt.
- Für die Netznutzungsentgelt‑Komponente (Leistung) werden für jede Netzebene konkrete Euro‑Beträge pro Kilowatt festgelegt.
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