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Änderung der Inflationsanpassungsverordnung 2024 – Hinzufügen einer Ablaufklausel
Verordnung vom 14.02.2024

Zusammenfassung

Die Finanzministerialverordnung 2024 ergänzt die Inflationsanpassungsverordnung um einen Paragraphen 5, der ein Ablaufdatum am 22. Dezember 2023 festlegt.
Bundesministerium für Finanzen2/14/2024XXVII
Einkommen
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Finanzministerialverordnung 2024 ergänzt die Inflationsanpassungsverordnung um einen Paragraphen 5, der ein Ablaufdatum am 22. Dezember 2023 festlegt.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung fügt einen neuen Paragraphen 5 hinzu, der das Inkrafttreten an ein festgelegtes Ablaufdatum bindet.
  • Der neue Paragraph 5 legt fest, dass die Verordnung am 22. Dezember 2023 außer Kraft tritt.
Dokumente (PDFs)
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