Änderung der Inflationsanpassungsverordnung 2024 – Hinzufügen einer Ablaufklausel
Verordnung vom 14.02.2024Zusammenfassung
Die Finanzministerialverordnung 2024 ergänzt die Inflationsanpassungsverordnung um einen Paragraphen 5, der ein Ablaufdatum am 22. Dezember 2023 festlegt.Bundesministerium für Finanzen2/14/2024XXVII
Einkommen
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Finanzministerialverordnung 2024 ergänzt die Inflationsanpassungsverordnung um einen Paragraphen 5, der ein Ablaufdatum am 22. Dezember 2023 festlegt.Schwerpunkte
- Die Verordnung fügt einen neuen Paragraphen 5 hinzu, der das Inkrafttreten an ein festgelegtes Ablaufdatum bindet.
- Der neue Paragraph 5 legt fest, dass die Verordnung am 22. Dezember 2023 außer Kraft tritt.
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