Statistikverordnung für landwirtschaftliche Betriebsmittel und Erzeugnisse (2025‑)
Verordnung vom 30.12.2024Zusammenfassung
Die 420. Verordnung legt fest, dass ab 2025 die Bundesanstalt Statistik Österreich jährlich umfassende Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und Erzeugnissen erheben muss, finanziert durch rund 3,4 Mio. € bis 2030.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft12/30/2024XXVIII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die 420. Verordnung legt fest, dass ab 2025 die Bundesanstalt Statistik Österreich jährlich umfassende Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und Erzeugnissen erheben muss, finanziert durch rund 3,4 Mio. € bis 2030.Schwerpunkte
- Die Bundesanstalt Statistik Österreich muss ab 2025 jährlich umfangreiche Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und Erzeugungen erstellen.
- Erfasst werden Daten zu Viehbestand, Schlachtzahlen, Milch- und Eierproduktion, Pflanzenschutzmittelverwendung sowie Agrarpreisindizes.
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