Zusammenfassung
Die Fachkräfteverordnung 2025 legt für das Jahr 2025 eine Liste von Mangelberufen fest, in denen ausländische Fachkräfte nach § 12a AuslBG beschäftigt werden dürfen. Sie gilt bundesweit sowie mit zusätzlichen berufspezifischen Ergänzungen je Bundesland und ist vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2025 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/31/2024XXVIII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Öffentliche Verwaltung
Ausländischer Staatsangehöriger
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Fachkräfteverordnung 2025 legt für das Jahr 2025 eine Liste von Mangelberufen fest, in denen ausländische Fachkräfte nach § 12a AuslBG beschäftigt werden dürfen. Sie gilt bundesweit sowie mit zusätzlichen berufspezifischen Ergänzungen je Bundesland und ist vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2025 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert eine nationale Liste von über 80 Mangelberufen, für die ausländische Fachkräfte im gesamten Bundesgebiet zugelassen werden können.
- Zusätzlich gibt es für jedes Bundesland eine regionale Ergänzungsliste von Berufen, die dort besonders nachgefragt sind.
Dokumente (PDFs)
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