Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/31/2024XXVIII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Öffentliche Verwaltung
Ausländischer Staatsangehöriger
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Fachkräfteverordnung 2025 legt für das Jahr 2025 eine Liste von Mangelberufen fest, in denen ausländische Fachkräfte nach § 12a AuslBG beschäftigt werden dürfen. Sie gilt bundesweit sowie mit zusätzlichen berufspezifischen Ergänzungen je Bundesland und ist vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2025 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert eine nationale Liste von über 80 Mangelberufen, für die ausländische Fachkräfte im gesamten Bundesgebiet zugelassen werden können.
- Zusätzlich gibt es für jedes Bundesland eine regionale Ergänzungsliste von Berufen, die dort besonders nachgefragt sind.
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