<!--[-->Land‑ und Forstwirtschaftliche Elektroschutzverordnung (LF‑ESV) – Sicherheit bei elektrischen Anlagen<!--]-->
Land‑ und Forstwirtschaftliche Elektroschutzverordnung (LF‑ESV) – Sicherheit bei elektrischen Anlagen
Verordnung vom 15.02.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wie Arbeitgeber in der Land‑ und Forstwirtschaft elektrische Anlagen sicher betreiben, welche Schutzmaßnahmen nötig sind und wann Prüfungen durchzuführen sind.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft2/15/2024XXVII
Umwelt
Gesundheit
Arbeitssicherheit

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wie Arbeitgeber in der Land‑ und Forstwirtschaft elektrische Anlagen sicher betreiben, welche Schutzmaßnahmen nötig sind und wann Prüfungen durchzuführen sind.

Schwerpunkte

  • Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nach anerkannten Regeln der Technik betrieben werden, stets sicher sind und Mängel sofort behoben werden.
  • Alle elektrischen Anlagen müssen einen Basisschutz besitzen, der ein direktes Berühren verhindert – entweder durch vollständige Isolierung oder geeignete Schutzvorrichtungen.
Dokumente (PDFs)
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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