Verordnung über Sicherheits‑ und Gesundheitsschutzdokumente in der Land‑ und Forstwirtschaft
Verordnung vom 15.02.2024Zusammenfassung
Die LF‑DOK‑VO legt fest, dass alle land‑ und forstwirtschaftlichen Betriebe ein übersichtliches Sicherheits‑ und Gesundheitsschutzdokument führen müssen, das Gefahren, Maßnahmen und Zuständigkeiten detailliert beschreibt. Das Dokument muss allen Berechtigten zugänglich sein und wird am 1. Juni 2024 wirksam.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft2/15/2024XXVII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die LF‑DOK‑VO legt fest, dass alle land‑ und forstwirtschaftlichen Betriebe ein übersichtliches Sicherheits‑ und Gesundheitsschutzdokument führen müssen, das Gefahren, Maßnahmen und Zuständigkeiten detailliert beschreibt. Das Dokument muss allen Berechtigten zugänglich sein und wird am 1. Juni 2024 wirksam.Schwerpunkte
- Einführung einer bundesweit einheitlichen Sicherheits‑ und Gesundheitsschutzdokumentation für alle land‑ und forstwirtschaftlichen Betriebe.
- Das Dokument muss Angaben zur Gefahrenermittlung, zum Zeitraum, zu betroffenen Arbeitsbereichen, zu festgestellten Gefahren, zu geplanten Schutzmaßnahmen und zu deren Zuständigkeit enthalten.
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