Zusammenfassung
Die Verordnung legt verbindliche Grenzwerte für elektromagnetische Felder in der Land‑ und Forstwirtschaft fest und verpflichtet Arbeitgeber zu Messungen, Schutzmaßnahmen und Unterweisungen. Sie tritt am 1. Juni 2024 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft2/15/2024XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung legt verbindliche Grenzwerte für elektromagnetische Felder in der Land‑ und Forstwirtschaft fest und verpflichtet Arbeitgeber zu Messungen, Schutzmaßnahmen und Unterweisungen. Sie tritt am 1. Juni 2024 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Arbeitsstätten und auswärtigen Arbeitsstellen in der Land‑ und Forstwirtschaft, an denen Arbeitnehmer elektromagnetischen Feldern ausgesetzt sein können.
- Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die festgelegten Expositionsgrenzwerte für nicht‑thermische und thermische Wirkungen nicht überschritten werden.
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